Unsere freundlichen, ruhigen und bestens ausgebildeten Fahrlehrer sind im gesamten Raum Hameln für Sie und mit Ihnen unterwegs, um Sie in Ihrer jeweiligen Führerscheinklasse fit zu machen für eine erfolgreiche Fahrprüfung.
Ausbildung
Die theoretische Ausbildung erfolgt in unseren Fahrschulen in Emmerthal- Kirchohsen, Wilhelmstraße 2 und in Aerzen im Reherweg 6 und in Hameln in der Lohstraße 12. Der jeweilige Umfang richtet sich nach der angestrebten Führerscheinklasse.
Unsere Fahrschüler bekommen einen Onlinezugang zu einem interaktiven Lernprogramm, mit dem sie quasi Tag und Nacht lernen können. Wenn fleißig gelernt wurde, und Sie die theoretische Vorprüfung in der Fahrschule erfolgreich absolviert haben, erfolgt über uns die Anmeldung zur Theorie-Prüfung beim TÜV in Hameln-Klein Berkel.
Die praktische Ausbildung umfasst neben den Übungsstunden auch sogenannte Pflichtstunden. Diese Pflichtstunden umfassen Autobahnfahrten, Überlandfahrten sowie Nacht/Beleuchtungsfahrten.
Führerscheinklassen (seit 19.1.2013 gültig)
Führerscheinklasse Kraftfahrzeugtyp
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge | |
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung | |
Krafträder bis 35 kW Leistung | |
Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge | |
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse | |
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg Gesamtmasse | |
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen | |
Fahrzeuge aus der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg | |
Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg | |
Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg sowie Fahrzeug der Klasse B und ein Anhänger über 3.500 kg | |
Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse | |
Kombination aus einem Kraftfahrzeug gemäß C und einem Anhänger über 750 kg | |
Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen) | |
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg | |
Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen befördern können (Fahrer nicht eingeschlossen) | |
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg | |
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h | |
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h | |
Vierrädiges Kraftfahrzeug mit Sitzbank ("Quad") | |
Mofa-Prüfbescheinigung | Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln), Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 25 km/h |